Zulässigkeit und Anmeldung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, müssen:
zum einen am Mittwoch, dem 5. Januar 2026, im von Euroclear Sweden AB geführten Aktienregister eingetragen sein (für treuhänderisch verwaltete Aktien siehe auch „Treuhänderisch verwaltete Aktien“ weiter unten),
sowie sich bis spätestens Donnerstag, den 8. Januar 2026, bei der Gesellschaft unter der Adresse Norditek Group AB, Stora Åvägen 21, 436 34 Askim oder per E-Mail an info@Norditek.se anzumelden. Bei der Anmeldung sind der Name des Aktionärs, die Personen- oder Organisationsnummer, die Anschrift und die Telefonnummer, der Aktienbesitz sowie etwaige Bevollmächtigte anzugeben.
Die bei der Anmeldung gemachten Angaben werden nur für die Zwecke der Veranstaltung verarbeitet und verwendet. Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie weiter unten.
Treuhänderisch eingetragene Aktien
Um zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt zu sein, muss ein Aktionär, der seine Aktien bei einer Depotbank registriert hat, sich nicht nur zur Hauptversammlung anmelden, sondern die Aktien auch auf seinen eigenen Namen umschreiben lassen, damit er in der Aufstellung des Aktienregisters vom Mittwoch, dem 5. Januar 2026, aufgeführt wird. Eine solche Registrierung kann vorübergehend sein (sog. Stimmrechtsregistrierung) und ist beim Verwalter gemäß dessen Verfahren so rechtzeitig im Voraus zu beantragen, wie es der Verwalter festlegt. Stimmrechtsregistrierungen, die vom Verwalter spätestens am 8. Januar 2026 vorgenommen wurden, werden bei der Erstellung des Aktienregisters berücksichtigt.
Ombudsmann
Aktionäre, die sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen wollen, müssen eine schriftliche, unterzeichnete und datierte Vollmacht ausstellen. Die Vollmacht darf nicht älter als ein Jahr sein, es sei denn, in der Vollmacht ist eine längere Gültigkeitsdauer angegeben, die in diesem Fall 5 Jahre nicht überschreiten darf. Wird die Vollmacht von einer juristischen Person ausgestellt, muss der Vollmacht eine beglaubigte Kopie der gültigen Eintragungsurkunde der juristischen Person (oder eines gleichwertigen Dokuments für eine ausländische juristische Person) beigefügt werden. Die Dokumente dürfen nicht älter als ein Jahr sein.
Um die Registrierung zu erleichtern, sollten die Original-Vollmacht, die Registrierungsbescheinigung und andere Vollmachtsunterlagen rechtzeitig vor der Versammlung bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse eingehen.
ENTWURF DER TAGESORDNUNG
1. Wahl des Versammlungsleiters
2. Wahl eines oder mehrerer Stimmenzähler.
3. Erstellung und Genehmigung der Abstimmungsliste
4. Genehmigung der vorgeschlagenen Tagesordnung
5. Prüfung der ordnungsgemäßen Einberufung der Versammlung
6. Vorlage des Jahresberichts und des Berichts der Rechnungsprüfer
7. Beschlussfassung über:
a. Feststellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz sowie der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung und der konsolidierten Bilanz.
b. Verteilung des Gewinns oder Verlusts der Gesellschaft gemäß der festgestellten Bilanz
c. die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und des Geschäftsführers.
8. Festlegung der Anzahl der Vorstandsmitglieder und Rechnungsprüfer
9. Wahl eines neuen Vorstandsvorsitzenden
10. Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds
11. Wahl des Vorstands und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie des Rechnungsprüfers
12. Festsetzung der Vergütungen für den Vorstand und den Rechnungsprüfer
13. Beschluss über die Ermächtigung des Vorstands, über die Ausgabe neuer Aktien mit oder ohne Abweichung vom Bezugsrecht der Aktionäre zu entscheiden
14. Beschluss über die Einrichtung eines Optionsprogramms für Führungskräfte und Schlüsselmitarbeiter.
15. Die Versammlung wird geschlossen
VORGESCHLAGENE ENTSCHEIDUNG
Punkt 1 - Wahl des Versammlungsleiters
Der Verwaltungsrat schlägt vor, Herrn Göran Nordlund, Präsident des Verwaltungsrats, zum Vorsitzenden der Versammlung zu wählen.
TOP 7 b - Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns oder -verlusts der Gesellschaft gemäß der festgestellten Bilanz.
Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen und keine Dividende an die Aktionäre auszuschütten.
Punkt 8 - Bestimmung der Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Rechnungsprüfer
Der Verwaltungsrat beantragt, dass der Verwaltungsrat aus fünf (5) Mitgliedern besteht und keine Stellvertreter hat.
Der Verwaltungsrat schlägt ferner vor, dass eine zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestellt wird, ohne Ersatzprüfer.
Punkt 9 – Wahl eines neuen Vorstandsvorsitzenden
Der Nominierungsausschuss setzte sich aus Vertretern der drei größten Anteilseigner zusammen: Avok Invest (im Besitz von Daniel Carlberg), Fore C Holding (im Besitz von Göran Nordlund) und EMK Holding AB (im Besitz der Familie Larsson), die zusammen etwa 67 % der Stimmrechte an der Gesellschaft vertreten. Der Nominierungsausschuss schlägt vor, das derzeitige Vorstandsmitglied Martin Larsson für die Zeit bis zum Ende der nächsten Hauptversammlung zum neuen Vorstandsvorsitzenden zu wählen. Informationen zu Martin Larsson finden Sie auf der Website des Unternehmens unter www.norditek.se. Es wird festgestellt, dass Göran Nordlund, der derzeitige Vorstandsvorsitzende, eine Wiederwahl abgelehnt hat.
Punkt 10 – Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds
Der Nominierungsausschuss schlägt vor, Karl Nordlund für die Zeit bis zum Ende der nächsten Hauptversammlung zum neuen Vorstandsmitglied zu wählen. Informationen zu Karl Nordlund finden Sie auf der Website des Unternehmens unter www.norditek.se. Es wird festgestellt, dass Karl Nordlund Vertreter und Geschäftsführer der Fore C Holding AB ist, dem zweitgrößten Anteilseigner des Unternehmens.
Punkt 11 – Wahl des Vorstands und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie des Wirtschaftsprüfers
Der Vorstand schlägt vor, dass die Hauptversammlung über die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder Daniel Carlberg, David Schelin und Nina Modig sowie über die Wiederbestellung der registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bright Norr AB beschließt. Bright Norr AB hat mitgeteilt, dass im Falle einer Zustimmung der Hauptversammlung zu diesem Vorschlag der Wirtschaftsprüfer Oskar Hettinger als Hauptprüfer fungieren wird. Alle bis zum Ende der nächsten Hauptversammlung.
Punkt 12 – Festsetzung der Vergütungen für den Vorstand und den Wirtschaftsprüfer
Der Vorstand schlägt vor, dass die Hauptversammlung beschließt, den externen Vorstandsmitgliedern Nina Modig und David Schelin für den Zeitraum bis zum Ende der nächsten Hauptversammlung eine Vergütung in Höhe von 90.000 Kronen (etwa eineinhalb Preisbasisbeträge im Jahr 2026) zu gewähren. Die übrigen Vorstandsmitglieder, die zugleich Großaktionäre des Unternehmens sind, sollen keine Vorstandsvergütung erhalten. Ferner schlägt der Vorstand vor, dass die Vergütung für den Wirtschaftsprüfer gemäß der genehmigten Rechnung gezahlt wird.
Punkt 13 – Beschluss zur Ermächtigung des Vorstands, über die Ausgabe neuer Aktien mit oder ohne Abweichung vom Bezugsrecht der Aktionäre zu entscheiden
Der Verwaltungsrat beantragt, dass die Generalversammlung beschliesst, den Verwaltungsrat zu ermächtigen, für die Dauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung, einmal oder mehrmals und mit oder ohne Abweichung von den Vorzugsrechten der Aktionäre, die Ausgabe neuer Aktien zu beschliessen. Ziel der Ermächtigung ist es, die finanzielle Flexibilität und den Handlungsspielraum des Verwaltungsrats zu erhöhen.
Die Ermächtigung darf zur Ausgabe von höchstens zehn (10) Prozent der Gesamtzahl der zum Zeitpunkt des Ausgabebeschlusses ausstehenden Aktien der Gesellschaft genutzt werden.
Der Ausgabepreis wird zu Marktbedingungen festgelegt.
Der Grund für die Abweichung von den Vorzugsrechten der Aktionäre liegt darin, dass neu ausgegebene Aktien oder der Erlös aus einer Neuemission als Bezahlung für den Erwerb von Betrieben, Unternehmen oder Unternehmensanteilen verwendet werden können.
Die Ausgabe kann in bar und/oder gegen Sachleistung und/oder durch Aufrechnung erfolgen.
Der Verwaltungsrat oder die von ihm beauftragte Person ist im Übrigen berechtigt, die im Zusammenhang mit der Eintragung des Beschlusses erforderlichen Änderungen vorzunehmen und auch sonst die zur Durchführung des Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Punkt 14 – Beschluss zur Einrichtung eines Optionsprogramms für Führungskräfte und Schlüsselmitarbeiter.
Der Vorstand schlägt vor, dass die Hauptversammlung die Einführung eines Anreizprogramms beschließt. Das Optionsprogramm sieht vor, dass die Gesellschaft höchstens 175.000 Optionsscheine unentgeltlich an die hundertprozentige Tochtergesellschaft Norditek AB ausgibt, die zum Bezug von höchstens 175.000 Aktien der Gesellschaft berechtigen, wobei Norditek AB das Recht und die Pflicht hat, die Optionsscheine gemäß dem Optionsprogramm zu verwalten.
Die Zeichnung von Aktien im Rahmen des Optionsprogramms erfolgt im Zeitraum vom 1. Februar 2029 bis einschließlich 28. Februar 2029. Durch die Zeichnung der Aktien erhöht sich das Grundkapital um höchstens 17.500 Kronen.
Auf der Grundlage der Anzahl der Norditek-Aktien zum Tag der Einberufung der Hauptversammlung kann die maximale Verwässerung infolge des Optionsprogramms etwa 1,3 Prozent betragen.
Der Zeichnungspreis für Aktien, die auf der Grundlage der oben genannten Optionsscheine gezeichnet werden, beträgt 150 % des durchschnittlichen volumengewichteten Aktienkurses zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Januar 2026.
Norditek wird den Bezugspreis vor dem ersten Tag des Ausübungszeitraums veröffentlichen.
Norditek AB bietet Führungskräften und bestimmten Schlüsselpersonen an, bis spätestens 28. Februar 2026 Optionsscheine zum Marktpreis zu erwerben, der durch die Bewertung der Optionsscheine gemäß dem Black-Scholes-Bewertungsmodell ermittelt wird. Insgesamt dürfen höchstens 20 Prozent der Optionsscheine an den jeweiligen Teilnehmer zugeteilt werden.
Der Zeichnungspreis ist spätestens am 31. März 2026 in bar zu entrichten.
Als Gründe für die Abweichung von den Vorzugsrechten der Aktionäre führt der Verwaltungsrat Folgendes an:
Optionsprogramme tragen zu einer höheren Motivation und einem größeren Engagement der Mitarbeiter bei und stärken die Bindung zwischen den Mitarbeitern und dem Unternehmen. Das Optionsprogramm wird dazu beitragen, sachkundige und erfahrene Mitarbeiter zu rekrutieren und zu halten, und es wird erwartet, dass das Interesse der Mitarbeiter am Geschäft und an der Entwicklung der Ergebnisse des Unternehmens steigt. Insgesamt ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass das Optionsprogramm sowohl den Mitarbeitern als auch den Aktionären des Unternehmens durch einen höheren Aktienwert zugute kommen wird.
Der Verwaltungsrat beantragt ferner, dass die Versammlung den Verwaltungsrat oder die vom Verwaltungsrat beauftragte Person ermächtigt, geringfügige Änderungen an dem obigen Beschluss vorzunehmen, die für die Eintragung beim schwedischen Handelsregister erforderlich sein könnten.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Mehrheitserfordernisse
Für einen gültigen Beschluss über die Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung einer Aktienemission (Punkt 13) ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln (2/3) sowohl der abgegebenen Stimmen als auch der auf der Hauptversammlung vertretenen Aktien erforderlich.
Für einen gültigen Beschluss über die Ermächtigung des Vorstands zur Einführung eines Optionsprogramms (Punkt 14) ist die Zustimmung von mindestens neun Zehnteln (9/10) sowohl der abgegebenen Stimmen als auch der auf der Hauptversammlung vertretenen Aktien erforderlich.
Anzahl der Aktien und Stimmen
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte der Gesellschaft auf 13 731 187. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Dokumente zur Generalversammlung
Der Jahresbericht, der Bericht des Abschlussprüfers und andere Dokumente sind auf der Website des Unternehmens www.norditek.se unter der Adresse Stora Åvägen 21, 436 34 Askim verfügbar und werden den Aktionären, die dies unter Angabe ihrer Post- oder E-Mail-Adresse beantragen, kostenlos zugesandt.
Informationen in der Sitzung
Der Verwaltungsrat und der geschäftsführende Direktor sind verpflichtet, auf Verlangen eines Aktionärs und wenn der Verwaltungsrat der Ansicht ist, dass dies ohne wesentlichen Schaden für die Gesellschaft möglich ist, in der Hauptversammlung über Umstände zu informieren, die sich auf die Beurteilung eines Tagesordnungspunktes auswirken können, sowie über Umstände, die sich auf die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft oder ihrer Tochtergesellschaften auswirken können, und über die Beziehungen der Gesellschaft zu anderen Unternehmen der Gruppe.
Persönliche Daten
Informationen darüber, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website von Euroclear unter www.euroclear.com/dam/ESw/Legal/Integritetspolicy-bolagsstammor- english.pdf.
Zertifizierter Berater
Partner Fondkommission AB (Telefon 031-761 22 30 / www.partnerfk.com) ist der zertifizierte Berater des Unternehmens am Nasdaq First North Growth Market.
Für weitere Informationen:
Daniel Carlberg
Telefon: +46702190491
E-Mail: daniel.carlberg@norditek.se
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Askim im Dezember 2025
Norditek Gruppe AB
Direktorium